Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Gilt für Alle Personen, die mit den genannten Substanzen in Berührung kommen – als Konsumenten, Händler, Hersteller oder im medizinischen Bereich

Die Bundesregierung erweitert die Liste der kontrollierten Betäubungsmittel. Mehrere neue Substanzen – darunter synthetische Opioide, Stimulanzien und das bekannte HHC – werden nun rechtlich strenger eingestuft und kontrolliert.

Was sich ändert

Wer eine der neu gelisteten Substanzen besitzt, handelt damit oder stellt sie her, macht sich ab sofort strafbar oder benötigt eine spezielle Erlaubnis. Betroffen sind vor allem Konsumenten, Händler und Hersteller dieser Stoffe.

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