Bekanntmachung der zur Entgegennahme von Anträgen auf Eintragung von geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse befugten Patentinformationszentren

Gilt für Hersteller und Unternehmen, die handwerkliche oder industrielle Erzeugnisse produzieren und diese mit einer geografischen Angabe schützen lassen möchten

Diese Bekanntmachung legt fest, welche Patentinformationszentren in Deutschland Anträge annehmen dürfen, wenn jemand eine geografische Angabe für ein handwerkliches oder industrielles Produkt offiziell schützen lassen möchte. Geografische Angaben schützen Produkte, die mit einem bestimmten Ort oder einer Region verbunden sind, wie zum Beispiel 'Solingen' für Messer oder 'Schwarzwälder Schinken' für Lebensmittel – allerdings gilt diese Regelung hier für nicht-landwirtschaftliche Erzeugnisse. Insgesamt acht Stellen an deutschen Hochschulen und Institutionen sind dafür zuständig.

Was sich ändert

Hersteller von handwerklichen oder industriellen Produkten, die ihre Ware unter einer geschützten geografischen Herkunftsbezeichnung vermarkten wollen, wissen nun, an welche acht Stellen sie ihren Antrag stellen können.

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