Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Gilt für Rechtsanwälte, Behörden, Unternehmen und sonstige professionelle Verfahrensbeteiligte in Zwangsvollstreckungsverfahren; mittelbar auch Schuldner und private Gläubiger
Das Gesetz macht die Zwangsvollstreckung – also das behördliche Eintreiben von Schulden nach einem Gerichtsurteil – digitaler. Anwälte, Behörden und Unternehmen müssen Dokumente künftig elektronisch einreichen. Auch der Gerichtsvollzieher kann Aufträge und Vollstreckungstitel digital empfangen.
Anwälte, Behörden und juristische Personen müssen Vollstreckungsaufträge und Anträge auf Pfändung künftig elektronisch stellen; für Privatpersonen als Schuldner oder Gläubiger ändert sich im Alltag wenig, da die neuen Pflichten vor allem Profis im Rechtsverkehr treffen.
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