Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz

Gilt für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und verwandte Finanzinstitute, die unter das Kryptomärkteaufsichtsgesetz fallen

Diese Verordnung legt fest, wie Unternehmen, die mit Kryptowerten handeln oder entsprechende Dienstleistungen anbieten, bestimmte Meldungen und Unterlagen bei der Finanzaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank einreichen müssen. Sie regelt Form, Sprache, Fristen und Inhalt dieser Anzeigen.

Was sich ändert

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen ab dem 1. Juli 2026 konkrete Meldepflichten erfüllen, etwa bei Beteiligungsveränderungen, Auslagerungen oder dem Start grenzüberschreitender Geschäfte – und dabei vorgeschriebene Formulare und elektronische Einreichungswege nutzen.

Ausführliche Erklärung und Vorlesen

Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.

Anmelden

Digitales & Datenschutz · Kapitalmarkt & Banken

Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu