Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG neu

Gilt für Beamtinnen und Beamte, die bei der Deutschen Post AG neu beschäftigt sind, sowie Führungskräfte und Behörden, die dort dienstrechtliche Aufgaben wahrnehmen

Diese Anordnung regelt, wer bei der neu gegründeten Deutschen Post AG neu die Vorgesetztenrechte gegenüber den dort beschäftigten Beamtinnen und Beamten ausübt. Sie legt fest, welche Stellen innerhalb des Unternehmens Entscheidungen über das Dienstrecht dieser Beamten treffen dürfen. Die alte Regelung von 2015 wird damit ersetzt.

Was sich ändert

Für Beamtinnen und Beamte, die bei der Deutschen Post AG neu beschäftigt sind, ändert sich, wer als ihre Dienstbehörde oder ihr Dienstvorgesetzter gilt. Alle anderen Bürgerinnen und Bürger sind nicht betroffen.

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