Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

Gilt für Riester-Sparer, Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Selbstständige mit Gewerbeeinkünften oder freiberuflicher Tätigkeit, Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Das Altersvorsorgereformgesetz reformiert die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente) grundlegend. Es ändert die Zulagen, den Mindesteigenbeitrag und die Förderbedingungen – und öffnet die Förderung für neue Personengruppen wie Selbstständige.

Was sich ändert

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Zulagenregeln, ein neuer Mindesteigenbeitrag von 120 Euro und eine erweiterte Förderberechtigung. Bestehende Riester-Verträge (abgeschlossen vor 2027) können grundsätzlich nach altem Recht weitergeführt werden, können aber freiwillig auf das neue System umgestellt werden.

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