Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Gilt für Riester-Sparer, Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Selbstständige mit Gewerbeeinkünften oder freiberuflicher Tätigkeit, Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
Das Altersvorsorgereformgesetz reformiert die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente) grundlegend. Es ändert die Zulagen, den Mindesteigenbeitrag und die Förderbedingungen – und öffnet die Förderung für neue Personengruppen wie Selbstständige.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Zulagenregeln, ein neuer Mindesteigenbeitrag von 120 Euro und eine erweiterte Förderberechtigung. Bestehende Riester-Verträge (abgeschlossen vor 2027) können grundsätzlich nach altem Recht weitergeführt werden, können aber freiwillig auf das neue System umgestellt werden.
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