Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Gilt für Hersteller vernetzter Geräte, Anbieter digitaler Dienste, Unternehmen als Datennutzer, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie öffentliche Stellen

Dieses Gesetz setzt eine EU-Verordnung um, die regelt, wer auf Daten von vernetzten Geräten (z.B. Smart-Home-Geräte, Maschinen) zugreifen darf und wie diese Daten fair genutzt werden sollen. Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen Aufsichtsbehörde in Deutschland. Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, können mit hohen Bußgeldern bestraft werden.

Was sich ändert

Unternehmen, die vernetzte Produkte herstellen oder digitale Dienste anbieten, müssen Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten gewähren und klare Regeln zur Datennutzung einhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

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