Vierte Verordnung zur Änderung der Zweihundertachtundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg)

Gilt für Piloten und Luftfahrzeugführer, die den Verkehrslandeplatz Strausberg nach Instrumentenflugregeln nutzen, sowie Flugsicherungspersonal

Diese Verordnung ändert die genauen Flugwege und Mindesthöhen für Starts und Landungen nach Instrumentenflugregeln am Verkehrslandeplatz Strausberg (Brandenburg). Sie legt fest, auf welchen Kursen Piloten starten müssen und welche Mindesthöhen beim Anflug einzuhalten sind.

Was sich ändert

Piloten, die den Flugplatz Strausberg nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen, müssen die aktualisierten Hindernisfreihöhen und Abflugverfahren beachten. Für die allgemeine Bevölkerung ergeben sich keine direkten Auswirkungen.

Ausführliche Erklärung und Vorlesen

Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.

Anmelden

Mobilität, Bahn & Luftfahrt · Staat, Verwaltung & Wahlen

Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu