Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Gilt für Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung, insbesondere schwerbehinderte Menschen sowie ehemalige Zeitsoldatinnen und -soldaten

Diese Verordnung ändert die Ausbildungsregeln für angehende Verwaltungsbeamte in der Bundeswehrverwaltung. Sie verbessert den Zugang zum Auswahlverfahren für Schwerbehinderte und ehemalige Zeitsoldaten und erweitert die Möglichkeiten, Prüfungen zu wiederholen.

Was sich ändert

Schwerbehinderte Menschen und ehemalige Zeitsoldatinnen und -soldaten bekommen leichteren Zugang zum Auswahlverfahren; außerdem können Bewerberinnen und Bewerber in der Ausbildung bei zwei Modulprüfungen eine zweite Wiederholungsmöglichkeit nutzen.

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Bildung & Ausbildung · Verteidigung & Bundeswehr · Staat, Verwaltung & Wahlen

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