Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2027, 2028 und 2029
Gilt für Gemeinden und Kommunalverwaltungen in Deutschland; indirekt alle Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler
Diese Verordnung legt fest, wie das Geld aus der Einkommensteuer auf die einzelnen Gemeinden in Deutschland verteilt wird. Dazu werden sogenannte Schlüsselzahlen berechnet, die bestimmen, welche Gemeinde wie viel bekommt. Die Berechnungsgrundlage sind Steuerdaten aus dem Jahr 2022.
Gemeinden erhalten für die Jahre 2027 bis 2029 ihren Anteil an der Einkommensteuer nach klar festgelegten Schlüsselzahlen. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich im Alltag nichts direkt, da dies die interne Finanzverteilung zwischen Bund und Kommunen regelt.
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