Dritte Verordnung zur Änderung der EVPG-Verordnung
Gilt für Hersteller, Händler und Importeure von energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Heizungen)
Diese Verordnung legt fest, dass die bisherige EVPG-Verordnung, die Regeln zu energieverbrauchsrelevanten Produkten enthält, zum 31. Oktober 2026 ausläuft. Es handelt sich also um eine gezielte Abschaffung einer bestehenden Verordnung.
Die EVPG-Verordnung tritt am 31. Oktober 2026 außer Kraft. Betroffen sind vor allem Hersteller und Händler energieverbrauchsrelevanter Produkte, die sich bisher nach dieser Verordnung richten mussten.
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