Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“
Gilt für Bundesagentur für Arbeit als Institution; mittelbar Beamte und Versorgungsempfänger der Bundesagentur
Die Bundesagentur für Arbeit senkt den Prozentsatz, nach dem sie Geld in ihren eigenen Versorgungsfonds einzahlt. Dieser Fonds sichert die späteren Pensionen und Versorgungsleistungen für Beamte und Beschäftigte der Bundesagentur. Der bisherige Beitragssatz von 147,7 Prozent wird auf 134,1 Prozent gesenkt.
Die Bundesagentur für Arbeit muss ab 2027 weniger Geld in ihren Versorgungsfonds einzahlen. Das betrifft direkt die interne Finanzplanung der Behörde, nicht aber einzelne Bürgerinnen und Bürger unmittelbar.
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