Bekanntmachung der Neufassung des Tierarzneimittelgesetzes

Gilt für Tierärzte, Tierarzneimittelhersteller und -händler, Apotheken, Landwirte, Tierhaltende (auch Heimtierhalter), Behörden

Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) regelt, wie Medikamente für Tiere in Deutschland zugelassen, hergestellt, verkauft und angewendet werden dürfen. Es legt fest, welche Behörden zuständig sind, welche Anforderungen Hersteller und Händler erfüllen müssen, und wie der Einsatz von Antibiotika bei Tieren überwacht und reduziert werden soll. Das Gesetz setzt auch EU-weite Vorschriften für Tierarzneimittel in deutsches Recht um.

Was sich ändert

Das Gesetz betrifft vor allem Tierärzte, Tierarzneimittelhersteller, Apotheken, Landwirte und Tierhalter. Es schreibt konkrete Regeln für Zulassung, Kennzeichnung, Abgabe und Anwendung von Tiermedikamenten vor und zielt darauf ab, den Antibiotikaeinsatz bei Tieren um 50 Prozent zu senken.

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Landwirtschaft & Ernährung · Tiere & Naturschutz

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