Bekanntmachung der Neufassung des Tierarzneimittelgesetzes
Gilt für Tierärzte, Tierarzneimittelhersteller und -händler, Apotheken, Landwirte, Tierhaltende (auch Heimtierhalter), Behörden
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) regelt, wie Medikamente für Tiere in Deutschland zugelassen, hergestellt, verkauft und angewendet werden dürfen. Es legt fest, welche Behörden zuständig sind, welche Anforderungen Hersteller und Händler erfüllen müssen, und wie der Einsatz von Antibiotika bei Tieren überwacht und reduziert werden soll. Das Gesetz setzt auch EU-weite Vorschriften für Tierarzneimittel in deutsches Recht um.
Das Gesetz betrifft vor allem Tierärzte, Tierarzneimittelhersteller, Apotheken, Landwirte und Tierhalter. Es schreibt konkrete Regeln für Zulassung, Kennzeichnung, Abgabe und Anwendung von Tiermedikamenten vor und zielt darauf ab, den Antibiotikaeinsatz bei Tieren um 50 Prozent zu senken.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenLandwirtschaft & Ernährung · Tiere & Naturschutz
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu