Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Gilt für Indische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen oder hier leben möchten, sowie Behörden, die Einreise und Aufenthalt regeln
Diese Verordnung streicht Indien aus einer Liste in der Aufenthaltsverordnung. Damit ändert sich, welche Reisedokumente oder Einreiseregeln für indische Staatsangehörige in Deutschland gelten.
Indische Staatsangehörige sind von dieser Änderung betroffen, da Indien aus der sogenannten Anlage C der Aufenthaltsverordnung gestrichen wird, was Auswirkungen auf ihre Einreise- oder Aufenthaltsbedingungen in Deutschland hat.
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