Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Gilt für Kraftstoffhändler und Mineralölunternehmen, Flugkraftstoffanbieter an Flughäfen, mittelbar alle Verbraucher an der Tankstelle und Flugreisende
Das Gesetz verschärft schrittweise die Pflicht von Kraftstoffhändlern, einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe in den Markt zu bringen. Außerdem werden erstmals klare Regeln für nachhaltige Flugkraftstoffe eingeführt, die Flugkraftstoffanbieter an Flughäfen erfüllen müssen.
Kraftstoffhändler (Mineralölunternehmen) müssen bis 2040 schrittweise bis zu 65 Prozent ihrer verkauften Kraftstoffe klimafreundlich gestalten; Flugkraftstoffanbieter unterliegen neuen Meldepflichten und Mindestquoten für nachhaltige Flugkraftstoffe mit hohen Strafzahlungen bei Verstößen.
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