Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Gilt für Beamtinnen und Beamte beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie die zuständigen Stellen im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen überträgt bestimmte beamtenrechtliche Entscheidungsbefugnisse auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Damit kann das Bundesamt künftig selbst über Dinge wie Nebentätigkeiten, Jubiläumszuwendungen oder Beförderungen entscheiden, ohne dass das Ministerium jeden Einzelfall genehmigen muss. Das Ministerium behält sich aber ein Eingriffsrecht in besonderen Fällen vor.
Beamtinnen und Beamte beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung haben künftig eine direktere Anlaufstelle für beamtenrechtliche Entscheidungen innerhalb ihrer eigenen Behörde. Für das Ministerium bedeutet das eine Entlastung von Routineentscheidungen.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenStaat, Verwaltung & Wahlen
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu