Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Gilt für Beamtinnen und Beamte beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie die zuständigen Stellen im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen überträgt bestimmte beamtenrechtliche Entscheidungsbefugnisse auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Damit kann das Bundesamt künftig selbst über Dinge wie Nebentätigkeiten, Jubiläumszuwendungen oder Beförderungen entscheiden, ohne dass das Ministerium jeden Einzelfall genehmigen muss. Das Ministerium behält sich aber ein Eingriffsrecht in besonderen Fällen vor.

Was sich ändert

Beamtinnen und Beamte beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung haben künftig eine direktere Anlaufstelle für beamtenrechtliche Entscheidungen innerhalb ihrer eigenen Behörde. Für das Ministerium bedeutet das eine Entlastung von Routineentscheidungen.

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