Dritte Verordnung zur Änderung der Einhundertelften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Erfurt-Weimar)

Gilt für Piloten und Luftfahrtpersonal, die den Flughafen Erfurt-Weimar nach Instrumentenflugregeln nutzen; Flugsicherungsbehörden

Diese Verordnung aktualisiert die technischen Flugverfahren für den Flughafen Erfurt-Weimar. Konkret werden die sogenannten Hindernisfreihöhen angepasst – das sind Mindesthöhen, die Flugzeuge beim Landen und Starten im Instrumentenflug einhalten müssen. Die Änderungen betreffen ausschließlich Piloten und Flugsicherungsbehörden.

Was sich ändert

Piloten, die den Flughafen Erfurt-Weimar nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen, müssen ab dem 6. August 2026 die neuen Mindesthöhenwerte verwenden. Für normale Flugpassagiere oder andere Bürger ändert sich nichts direkt.

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