Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts auf das Bundesverwaltungsamt

Gilt für Beamtinnen und Beamte des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen überträgt bestimmte Verwaltungsaufgaben an das Bundesverwaltungsamt. Konkret geht es darum, wer bei Streitigkeiten über Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld für Beamte zuständig ist. Das Bundesverwaltungsamt übernimmt nun diese Aufgaben.

Was sich ändert

Beamtinnen und Beamte des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die Widerspruch gegen Entscheidungen zu Reisekosten, Umzugskosten oder Trennungsgeld einlegen, bekommen ihren Widerspruchsbescheid künftig vom Bundesverwaltungsamt und nicht mehr vom Ministerium selbst.

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