Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027
Gilt für Alle Unternehmen, Vereine und Institutionen, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, sowie die Künstler und Publizisten selbst
Diese Verordnung legt fest, wie viel Prozent Unternehmen und andere Auftraggeber im Jahr 2027 als Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Die Künstlersozialabgabe finanziert die Sozialversicherung von selbstständigen Künstlern und Publizisten. Der Abgabesatz für 2027 wird auf 5,0 Prozent festgesetzt.
Unternehmen, Vereine und andere Organisationen, die Aufträge an selbstständige Künstler oder Journalisten vergeben, müssen ab Januar 2027 einen Abgabesatz von 5,0 Prozent auf die gezahlten Honorare an die Künstlersozialkasse abführen.
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