Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen

Gilt für Apothekerinnen und Apotheker, Krankenhausapotheken, krankenhausversorgende Apotheken sowie mittelbar Patientinnen und Patienten

Diese Verordnung ändert die Regeln für den Betrieb von Apotheken in Deutschland. Sie betrifft unter anderem die Vorratspflichten in Krankenhausapotheken, den Botendienst, den Versand von Arzneimitteln sowie die Zusammenarbeit zwischen Apotheken desselben Betreibers.

Was sich ändert

Apotheken müssen neue Vorgaben zu Krisenmanagement, Versand, Botendienst und Vorratshaltung umsetzen. Krankenhausapotheken müssen vor allem für intensivmedizinische Arzneimittel größere Vorräte anlegen.

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Verbraucherrecht · Gesundheit & Pflege

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