Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 18. Bundesversammlung
Gilt für Volksvertretungen (Landtage) der 16 Bundesländer sowie alle, die an der Wahl des Bundespräsidenten beteiligt sind
Die Bundesregierung legt fest, wie viele Mitglieder jedes Bundesland in die 18. Bundesversammlung entsendet. Die Bundesversammlung ist das Gremium, das den Bundespräsidenten wählt. Die Anzahl der Mitglieder pro Land richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl.
Die Landtage der 16 Bundesländer wissen nun, wie viele Vertreter sie in die 18. Bundesversammlung wählen müssen. Insgesamt entsenden die Länder 630 Mitglieder, angeführt von Nordrhein-Westfalen mit 134 und gefolgt von Bayern mit 99.
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