Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Hundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Leipzig-Altenburg Airport)

Gilt für Piloten und Luftfahrzeugführer, die den Flughafen Leipzig-Altenburg nach Instrumentenflugregeln anfliegen; Flugsicherungspersonal und Flugbetriebe

Diese Verordnung aktualisiert die technischen Mindesthöhen, die Flugzeuge beim An- und Abflug am Flughafen Leipzig-Altenburg nach Instrumentenflugregeln einhalten müssen. Es handelt sich um eine rein technische Anpassung der sogenannten Hindernisfreihöhen für verschiedene Flugzeugkategorien und Anflugverfahren.

Was sich ändert

Piloten und Fluggesellschaften, die den Verkehrslandeplatz Leipzig-Altenburg Airport nach Instrumentenflugregeln anfliegen, müssen ab August 2026 die neuen Mindesthöhenwerte beachten. Für normale Bürger ändert sich nichts direkt.

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