Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich
Gilt für Personen, die Verwaltungsleistungen der Bundeswehr nutzen, das Militärhistorische Museum besuchen oder dort Material verwenden – sowie Bundeswehrangehörige, Reservisten und bestimmte Sondergruppen
Das Bundesministerium der Verteidigung legt fest, welche Gebühren es für bestimmte Verwaltungsleistungen erheben darf. Dazu gehören Bescheinigungen, waffenrechtliche Ausweise und der Besuch des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr in Dresden. Die Verordnung nennt genaue Beträge für jede Leistung.
Wer vom Bundesministerium der Verteidigung oder der Bundeswehr Bescheinigungen, Waffenausweise oder Museumsleistungen benötigt, muss künftig festgelegte Gebühren zahlen. Bundeswehrangehörige und viele weitere Gruppen sind teilweise oder vollständig von Gebühren befreit.
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