Dreißigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)
Gilt für Piloten, Fluggesellschaften und Flugsicherung am Flughafen Düsseldorf
Diese Verordnung legt fest, auf welchen genauen Routen und mit welchen Höhen, Kursen und Geschwindigkeiten Flugzeuge den Flughafen Düsseldorf nach Instrumentenflugregeln anfliegen und verlassen dürfen. Es handelt sich um eine technische Aktualisierung der An- und Abflugverfahren für alle vier Düsseldorfer Landebahnen. Die neuen Verfahren umfassen klassische ILS-Anflüge sowie moderne satellitengestützte RNAV- und RNP-Anflüge.
Die geänderten Flugverfahren gelten für alle Flugzeuge, die den Flughafen Düsseldorf nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen. Piloten, Fluglotsen und Fluggesellschaften müssen die neuen Routen, Wegpunkte und Höhenvorgaben ab Inkrafttreten der Verordnung einhalten.
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