Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)

Gilt für Piloten, Fluggesellschaften und Flugsicherungsdienste, die im kontrollierten Luftraum über Deutschland nach Instrumentenflugregeln fliegen oder diesen Verkehr koordinieren

Diese Verordnung aktualisiert die offiziellen Flugrouten, Meldepunkte und erlaubten Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum über Deutschland. Es handelt sich um technische Korrekturen und Anpassungen an bestehenden Strecken, zum Beispiel neue Wegpunkte, geänderte Mindestflughöhen und aktualisierte Bezeichnungen von Navigationshilfen.

Was sich ändert

Ab dem 21. Januar 2027 gelten neue Streckenführungen und Flughöhen für mehrere Luftverkehrsstrecken über Deutschland. Betroffen sind ausschließlich Piloten und Flugsicherungseinrichtungen, die Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum durchführen oder koordinieren.

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