Verordnung zur Fortentwicklung der Vorbereitungsdienste für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Gilt für Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen Dienst beim Bundesnachrichtendienst und beim Bundesamt für Verfassungsschutz sowie dort tätige Ausbildungsverantwortliche
Diese Verordnung regelt den Studiengang 'Bachelor in Intelligence and Security Studies' an der Hochschule des Bundes. Er ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Beamtendienst beim Bundesnachrichtendienst (BND) und beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Verordnung legt fest, wie Bewerber ausgewählt werden, wie das Studium aufgebaut ist und wie Prüfungen ablaufen.
Wer eine Beamtenlaufbahn beim BND oder beim BfV im gehobenen Dienst anstrebt, muss dieses dreijährige duale Studium absolvieren und die darin geregelten Prüfungen bestehen. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts.
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