Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
Gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite aufnehmen, sowie Banken, Kreditgeber und Kreditvermittler
Dieses Gesetz verbessert den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Abschluss von Kreditverträgen. Es setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um und regelt unter anderem strengere Informationspflichten für Banken und Kreditgeber, neue Widerrufsrechte und Schutzregeln gegen Wucherzinsen. Außerdem enthält es Regelungen zur Förderung klimaneutraler Mobilität.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite aufnehmen, erhalten mehr Rechte: etwa besseren Schutz vor überhöhten Zinsen, einfachere Widerrufsmöglichkeiten und mehr Transparenz von Kreditgebern. Banken und andere Kreditgeber müssen ihre Verträge und Abläufe anpassen.
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