Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Gilt für Hauptberufliches wissenschaftliches Personal im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Diese Verordnung regelt, wie viel Lehrarbeit die festangestellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Fachbereich 'Allgemeine Innere Verwaltung' der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung leisten müssen. Sie legt fest, welche Tätigkeiten auf diese Lehrverpflichtung angerechnet werden können und wie mit Über- oder Unterschreitungen umzugehen ist.
Für die betroffenen Professorinnen, Professoren und Lehrenden an der Hochschule des Bundes gelten ab dem Studienjahr 2026/2027 klare Regeln für die Abrechnung ihres Lehrdeputats. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts.
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