Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen
Gilt für Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholding-gesellschaften und Unions-Zweigniederlassungen von Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland tätig sind
Dieses Gesetz regelt, wie Versicherungsunternehmen in Deutschland geordnet saniert oder abgewickelt werden können, wenn sie in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten. Es setzt zwei EU-Richtlinien um und schafft erstmals einen klaren Rahmen mit zuständigen Behörden, Plänen und Werkzeugen für solche Krisen. Ziel ist es, Versicherungsnehmer zu schützen und Schäden für die Wirtschaft zu begrenzen.
Versicherungsunternehmen müssen künftig Sanierungspläne und Abwicklungspläne erstellen und in einen neuen Abwicklungsfonds einzahlen. Für Versicherungsnehmer und andere Betroffene entsteht mehr Schutz, weil geregelt ist, wie im Krisenfall vorzugehen ist.
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