Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
Gilt für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern und Elektrokleinstfahrzeugen sowie Unfallopfer im Straßenverkehr
Dieses Gesetz ändert die Haftungsregeln für Unfälle mit E-Scootern und ähnlichen Elektrokleinstfahrzeugen. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt für diese Fahrzeuge eine strengere Haftungsregel, die bisher nur für normale Kraftfahrzeuge galt. Wer mit einem E-Scooter einen Unfall verursacht, haftet damit leichter für entstandene Schäden.
Für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen gilt ab dem 1. Oktober 2026 eine verschärfte Haftung bei Unfällen. Unfälle, die vor diesem Datum passierten, werden noch nach altem Recht beurteilt.
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