Siebte Verordnung zur Änderung der Zweihundertersten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)
Gilt für Piloten und Luftfahrzeugführer, die den Flughafen Bremen nach Sichtflugregeln nutzen
Diese Verordnung legt neue An- und Abflugrouten für Kleinflugzeuge und andere Sichtflug-Luftfahrzeuge am Flughafen Bremen fest. Sie beschreibt genau, welche Wege Piloten beim Anfliegen oder Verlassen des Flughafens nach Sichtflugregeln nutzen müssen. Außerdem werden Warteschleifen und Pflichtmeldepunkte neu definiert.
Piloten, die den Flughafen Bremen nach Sichtflugregeln anfliegen oder verlassen, müssen ab sofort die neu festgelegten Routen, Warteschleifen und Meldepunkte beachten. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts.
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