Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz

Gilt für Auszubildende zur Pflegefachassistenz, Pflegeschulen, Träger der praktischen Ausbildung, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sowie zuständige Behörden der Länder

Diese Verordnung regelt, wie die Ausbildung zur Pflegefachassistenz in Deutschland abläuft und wie die staatliche Abschlussprüfung durchgeführt wird. Sie legt fest, wie viele Stunden Unterricht und Praxiseinsatz absolviert werden müssen, welche Kompetenzen zu vermitteln sind und wie Prüfungen aufgebaut und bewertet werden.

Was sich ändert

Menschen, die eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz beginnen oder durchführen wollen, erhalten damit klare Regeln für Ausbildungsinhalte, Prüfungsablauf und Abschlusszeugnis. Auch Pflegeschulen, Ausbildungsbetriebe und Prüfer sind direkt betroffen.

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Gesundheit & Pflege · Bildung & Ausbildung

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