Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Land Mecklenburg-Vorpommern)

Gilt für Behörden, Unternehmen und Privatpersonen in Mecklenburg-Vorpommern, die Vorhaben an oder in der Nähe von Gewässern und Küsten planen oder durchführen

Mecklenburg-Vorpommern weicht mit seinem Landeswasser- und Küstenschutzgesetz in bestimmten Punkten vom Bundeswasserrecht ab. Das ist im deutschen Föderalismus erlaubt: Länder dürfen bei bestimmten Umweltthemen eigene Regeln erlassen, die vom Bundesgesetz abweichen. Dieser Hinweis im Bundesgesetzblatt macht diese Abweichung offiziell bekannt.

Was sich ändert

Für Behörden, Unternehmen und Privatpersonen in Mecklenburg-Vorpommern gelten seit dem 1. August 2026 in bestimmten Bereichen des Wasserrechts und des Küstenschutzes die Landesregeln statt der Bundesregeln. Konkret betroffen sind die Regelungen zu Abweichungen bei Gewässerausbau und ähnlichen Genehmigungsverfahren.

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