Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer

Gilt für Notare und Finanzämter, die an der Abwicklung der Grunderwerbsteuer beteiligt sind

Notare müssen ab Oktober 2026 ihre Meldungen über Grundstückskäufe an die Finanzämter elektronisch übermitteln. Dazu gehört ein vorgeschriebener Datensatz und eine durchsuchbare PDF-Kopie der Urkunde. Nur wenn es technisch nicht möglich ist, darf noch auf Papier gemeldet werden.

Was sich ändert

Notare müssen ihre bisherigen Anzeigen bei Grundstücksgeschäften künftig digital einreichen. Für Käufer und Verkäufer von Immobilien ändert sich im Alltag nichts direkt, der Prozess läuft im Hintergrund schneller ab.

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