Berichtigung der Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
Gilt für Betriebe und Personen, die dem Milchproduktrecht unterliegen, insbesondere Milcherzeuger und Lebensmittelhersteller
Es wird ein kleiner Druckfehler in einer älteren Verordnung zum Milchproduktrecht korrigiert. In einem bestimmten Paragrafen fehlte ein Komma, das nun nachträglich eingefügt wird. Inhaltlich ändert sich für Betroffene nichts.
Die Korrektur betrifft ausschließlich einen Zeichensetzungsfehler in der Verordnung zum Milchproduktrecht vom November 2025. Für Unternehmen und Personen, die unter diese Verordnung fallen, ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen.
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