Berichtigung der Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen

Gilt für Betriebe und Personen, die dem Milchproduktrecht unterliegen, insbesondere Milcherzeuger und Lebensmittelhersteller

Es wird ein kleiner Druckfehler in einer älteren Verordnung zum Milchproduktrecht korrigiert. In einem bestimmten Paragrafen fehlte ein Komma, das nun nachträglich eingefügt wird. Inhaltlich ändert sich für Betroffene nichts.

Was sich ändert

Die Korrektur betrifft ausschließlich einen Zeichensetzungsfehler in der Verordnung zum Milchproduktrecht vom November 2025. Für Unternehmen und Personen, die unter diese Verordnung fallen, ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen.

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Landwirtschaft & Ernährung

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