Zweite Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung
Gilt für Hersteller und Anbieter von IT-Systemen im Gesundheitswesen, insbesondere von Krankenhausinformationssystemen (KIS), sowie Krankenhäuser
Diese Verordnung ändert technische Regeln für die Digitalisierung im Gesundheitswesen, genauer gesagt für die Vernetzung von IT-Systemen in Krankenhäusern. Sie legt fest, wer Spezifikationen erstellen darf, wie Zertifikate für IT-Systeme verlängert werden können und verschiebt eine Frist um eineinhalb Jahre.
Krankenhäuser und Hersteller von Krankenhausinformationssystemen müssen ihre IT-Systeme bis zum 31. Mai 2027 an neue Interoperabilitätsanforderungen anpassen. Eine bisherige Übergangsfrist wurde von September 2026 auf März 2028 verlängert.
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