Erste Verordnung zur Änderung der XBasisdaten-Verordnung

Gilt für Behörden und IT-Stellen, die an der digitalen Registermodernisierung beteiligt sind

Diese Verordnung ändert technische Regeln dafür, wie Behörden Daten untereinander digital austauschen. Konkret geht es darum, welche technischen Standards beim Übermitteln von Basisdaten (wie Name, Adresse oder Geburtsdaten) zwischen Behörden und der sogenannten Registermodernisierungsbehörde verwendet werden müssen. Es handelt sich um eine rein technische Anpassung im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung.

Was sich ändert

Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich im Alltag nichts direkt. Behörden und IT-Dienstleister, die Daten im Rahmen der Registermodernisierung übermitteln, müssen künftig flexibler auch andere in XBasisdaten genannte Standards oder Schnittstellen nutzen dürfen, nicht mehr ausschließlich OSCI-Transport.

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