Berichtigung der Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in der Seeschifffahrt
Gilt für Unternehmen und Beschäftigte in der Seeschifffahrt sowie Behörden, die die ursprüngliche Verordnung anwenden
Hier wird ein Druckfehler in einer bereits verabschiedeten Verordnung zur Vereinfachung von Vorschriften in der Seeschifffahrt korrigiert. Statt 'Nummer 64 wird' muss es korrekt 'Die Nummern 64 bis 66 werden' heißen. Es handelt sich also nur um eine technische Berichtigung, nicht um eine inhaltliche Änderung.
Die Berichtigung betrifft ausschließlich die genaue Formulierung in der Seeschifffahrts-Verordnung und stellt sicher, dass nicht nur eine, sondern drei Vorschriften (Nummern 64 bis 66) von der ursprünglichen Regelung erfasst werden. Für Unternehmen und Beschäftigte in der Seeschifffahrt kann dies bedeuten, dass mehr Bürokratieerleichterungen gelten als zunächst im Text erkennbar war.
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