Gesetz zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes
Gilt für Personen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes für Behörden tätig werden und förmlich verpflichtet werden müssen (z.B. Sachverständige, Dolmetscher, ehrenamtliche Helfer), sowie die zuständigen Beh
Dieses Gesetz modernisiert das sogenannte Verpflichtungsgesetz, das regelt, wie Personen außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben und auf Geheimhaltung verpflichtet werden. Neu ist, dass diese Verpflichtung künftig auch per Videoübertragung und mit elektronischen Dokumenten durchgeführt werden darf. Außerdem wird eine veraltete Regelung aus dem Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz angepasst.
Personen, die etwa als Sachverständige, Dolmetscher oder ehrenamtliche Helfer für Behörden tätig werden und dabei förmlich verpflichtet werden müssen, können dies künftig auch per Videoschalte und mit elektronischer Unterschrift erledigen – ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr zwingend nötig.
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