Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts

Gilt für Eier-, Obst-, Gemüse- und Milchproduktproduzenten sowie -händler, Packstellen, Lebensmittelbehörden des Bundes und der Länder

Diese Verordnung ändert mehrere bestehende Vorschriften für die Vermarktung von Eiern, Obst, Gemüse und Milchprodukten in Deutschland. Sie regelt unter anderem, wie Eier umgepackt und kontrolliert werden dürfen, und passt Fristen und Zuständigkeiten für Behörden an. Außerdem werden einige Fristen für Milchprodukte um einen Monat vorgezogen.

Was sich ändert

Betroffen sind vor allem Betriebe, die Eier, Obst, Gemüse und Milchprodukte vermarkten, sowie die zuständigen Bundes- und Landesbehörden. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren indirekt durch klarere Kontroll- und Kennzeichnungsregeln.

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Verbraucherrecht · Landwirtschaft & Ernährung

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