Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hundertachtundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen)
Gilt für Piloten und Flugzeugbesatzungen auf Instrumentenflügen zum und vom Flughafen Friedrichshafen sowie die Flugsicherung
Diese Verordnung aktualisiert die genauen Flugverfahren für Instrumentenflüge – also Anflüge und Abflüge bei schlechter Sicht – am Flughafen Friedrichshafen. Sie legt fest, auf welchen Routen, in welchen Höhen und mit welchen Navigationssystemen Flugzeuge den Flughafen anfliegen oder verlassen dürfen. Die Änderungen betreffen technische Vorgaben für Piloten und Flugsicherung.
Piloten, die den Flughafen Friedrichshafen nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder von dort abfliegen, müssen ab dem 26. November 2026 aktualisierte Mindesthöhen, Steiggradienten und Navigationsanforderungen einhalten. Für normale Flugreisende ändert sich nichts direkt.
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