Neunte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Gilt für Ukrainische Staatsangehörige, die in Deutschland leben oder einreisen, sowie Behörden, die Aufenthaltstitel ausstellen
Diese Verordnung verlängert die besonderen Aufenthaltsrechte für ukrainische Geflüchtete in Deutschland um ein weiteres Jahr, bis Ende 2027. Neu ist außerdem eine Einschränkung für ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter, die ab Oktober 2026 nach Deutschland einreisen.
Ukrainische Geflüchtete dürfen weiterhin bis zum 4. Dezember 2027 ohne reguläres Aufenthaltsverfahren in Deutschland bleiben. Wer ab dem 9. Oktober 2026 einreist und nach ukrainischem Recht zur Armee eingezogen werden kann, hat nur dann Anspruch auf diesen Schutzstatus, wenn er nachweist, dass er seine Militärpflicht einhält.
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