Gesetz zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume

Gilt für Behörden (Bund und Länder), Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die neue Technologien oder Verwaltungsverfahren unter realen Bedingungen testen möchten

Deutschland bekommt ein neues Gesetz, das Behörden und Unternehmen ermöglicht, neue Technologien und vereinfachte Verwaltungsverfahren in sogenannten 'Reallaboren' auszuprobieren – also unter echten Bedingungen, aber zeitlich begrenzt und mit Ausnahmegenehmigung. Was sich dabei bewährt, soll danach als reguläre Regel eingeführt werden.

Was sich ändert

Behörden können befristet von bürokratischen Vorschriften abweichen, um schnellere oder digitalere Verfahren zu testen; Unternehmen in Bereichen wie Telekommunikation, Gesundheits-IT und Luftfahrt erhalten neue Möglichkeiten, Innovationen erproben zu lassen.

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