Dritte Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Gilt für Netzbetreiber, Anlagenbetreiber (Strom und Gas), Stromlieferanten, Messstellenbetreiber und andere registrierungspflichtige Energiemarktakteure

Diese Verordnung aktualisiert das Marktstammdatenregister, eine offizielle Datenbank der Bundesnetzagentur, in der alle Energieanlagen und Marktteilnehmer in Deutschland erfasst werden. Sie führt neue Begriffe ein, präzisiert Pflichten von Netzbetreibern und verbessert die Möglichkeiten zur Datenprüfung. Außerdem werden die erforderlichen Datensätze für verschiedene Einheitentypen umfassend neu geregelt.

Was sich ändert

Vor allem Netzbetreiber, Betreiber von Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie andere Energiemarktakteure müssen künftig mehr und präzisere Daten ins Register eintragen. Die Bundesnetzagentur bekommt mehr Befugnisse, Daten zu prüfen und zu korrigieren.

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