Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL
Gilt für Unternehmen, Verbände und Organisationen, die beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat staatliche Leistungen beantragen – etwa Pflanzenschutzmittel-Hersteller, Öko-Kontrollstell
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat aktualisiert seine Gebührenordnung. Es werden Gebühren für staatliche Leistungen in vielen landwirtschaftlichen und lebensmittelbezogenen Bereichen neu festgelegt oder angepasst – von Pflanzenschutzmitteln über Öko-Kontrollen bis hin zu Cannabis und Gentechnik.
Unternehmen und Organisationen, die staatliche Genehmigungen, Zulassungen oder Prüfungen im Bereich Landwirtschaft, Lebensmittel, Pflanzenschutz, ökologischer Landbau oder Cannabis beantragen, müssen nun teils veränderte Gebühren zahlen. Für normale Bürgerinnen und Bürger ohne entsprechende Anträge ändert sich direkt nichts.
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