Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher

Gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher mit finanziellen Schwierigkeiten oder drohender Überschuldung

Das Gesetz regelt, dass Menschen mit Schulden oder drohenden finanziellen Problemen das Recht haben, kostenlose oder günstige Schuldnerberatungsstellen aufzusuchen. Es legt fest, was eine seriöse Schuldnerberatung ist und was nicht darunter fällt. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie zum Verbraucherkredit in deutsches Recht um.

Was sich ändert

Ab dem 20. November 2026 haben Verbraucher mit Schulden oder drohenden Zahlungsproblemen einen gesetzlich geregelten Zugang zu anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Beratungsgebühren sind erlaubt, dürfen aber keine unzumutbare Belastung darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen.

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