Siebte Verordnung zur Änderung der Sechsundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln am Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)

Gilt für Piloten und Flugsicherungspersonal am Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt

Diese Verordnung ändert die offiziellen Bezeichnungen zweier Start- und Landebahnen am Flughafen Paderborn-Lippstadt. Die Startbahn '24' heißt künftig '23', die Startbahn '06' heißt künftig '05'. Das ist eine rein technische Anpassung der Flugverfahren für Sichtflüge.

Was sich ändert

Piloten und die Flugsicherung am Flughafen Paderborn-Lippstadt müssen ab sofort die neuen Bahnbezeichnungen '23' und '05' verwenden. Für alle anderen ändert sich nichts.

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