Siebte Verordnung zur Änderung der Sechsundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln am Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)
Gilt für Piloten und Flugsicherungspersonal am Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt
Diese Verordnung ändert die offiziellen Bezeichnungen zweier Start- und Landebahnen am Flughafen Paderborn-Lippstadt. Die Startbahn '24' heißt künftig '23', die Startbahn '06' heißt künftig '05'. Das ist eine rein technische Anpassung der Flugverfahren für Sichtflüge.
Piloten und die Flugsicherung am Flughafen Paderborn-Lippstadt müssen ab sofort die neuen Bahnbezeichnungen '23' und '05' verwenden. Für alle anderen ändert sich nichts.
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