Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Gilt für Piloten und Fluglotsen im kontrollierten Luftraum über Deutschland
Diese Verordnung ändert technische Details für Flüge nach Instrumentenflugregeln im deutschen Luftraum. Konkret werden Flugrouten, Meldepunkte und erlaubte Reiseflughöhen auf mehreren Strecken aktualisiert. Es handelt sich um eine rein technische Anpassung der Luftraumstruktur.
Ab dem 18. Februar 2027 gelten neue Streckenführungen, Meldepunkte und Höhenvorgaben für bestimmte Instrumentenflug-Routen über Deutschland. Betroffen sind ausschließlich Piloten und Fluglotsen, die im kontrollierten deutschen Luftraum nach Instrumentenflugregeln fliegen bzw. diesen Verkehr leiten.
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