Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Gilt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldungsstatus, die im Zeitraum September 2018 bis August 2019 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass bestimmte Regelungen über die Höhe der Grundleistungen für Asylbewerber im Zeitraum September 2018 bis August 2019 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Konkret geht es um das Menschenwürdegebot und das Sozialstaatsprinzip. Die Vorschriften gelten für diesen vergangenen Zeitraum aber trotzdem weiter.

Was sich ändert

Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 20. August 2019 Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, waren von verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Leistungen betroffen. Für Personen mit einer Duldung (außer Ausbildungsduldung) gelten die höheren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII für diesen Zeitraum hingegen als verfassungskonform.

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