Siebte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth)

Gilt für Piloten und Flugsicherungspersonal, die den Flughafen Barth nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder abfliegen

Diese Verordnung ändert technische Mindesthöhen für Instrumentenanflüge am Flughafen Barth in Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um sogenannte Hindernisfreihöhen, also wie tief Flugzeuge bei bestimmten Anflugverfahren mindestens fliegen dürfen. Die Änderung betrifft nur sehr spezifische Zahlenwerte in einer Tabelle.

Was sich ändert

Für Piloten und die Flugsicherung gelten ab sofort neue, leicht angepasste Mindesthöhen bei Instrumentenanflügen auf den Flughafen Barth. Für normale Bürger ändert sich im Alltag nichts.

Ausführliche Erklärung und Vorlesen

Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.

Anmelden

Mobilität, Bahn & Luftfahrt

Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu